Ab auf die Piste!

Das Bezirksfeuerwehrkommando Völkermarkt lädt gemeinsam mit der Feuerwehr Globasnitz alle Kameradinnen und Kameraden samt Familie zur Feuerwehr-Bezirksschimeisterschaft und 6. Familienschitag auf die Petzen ein. 

Ehrenschutz: BFK OBR Skubel Patrick und BFK Stv. BR Opetnik Werner 
Veranstalter: BFKdo Völkermarkt & FF Globasnitz 
Rennleitung: Skiclub Petzen 

Programmablauf: 

Rennen: 08. Februar 2025 
Nennschluss: 06. Februar 2025, 18:00 Uhr 
Startnummernausgabe: Zielhütte des SC Petzens 08. Februar 2025, 10:00 Uhr – 10:15 Uhr 
Start des Rennens: 08. Februar 2025, 10:30 Uhr 
Siegerehrung: 08. Februar 2025, ca. 13:00 Uhr im Zielgelände 
Startgeld: Jugend und Erwachsene: € 10.- 

Startberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Mitglieder der Reserve und Altmitglieder der jeweiligen Feuerwehren des Bezirkes Völkermarkt sowie auch alle Mitglieder der Jugendfeuerwehren. 

Mindestanzahl zur Renndurchführung sind 40 Teilnehmer, mindestens fünf Teilnehmer je Klasse sind erforderlich, um eine gesonderte Klassenwertung durchführen zu können. 

Der gültige Feuerwehrpass ist mitzuführen, dieser wird kontrolliert. 

Klasseneinteilung: 
Feuerwehrjugend männlich: 2010 und jünger 
Jugend männlich: 2004 – 2009 
Herren Allgemein: 1995 – 2003 
Herren AK 1: 1985 – 1994 
Herren AK 2: 1975 – 1984 
Herren AK 3: 1965 – 1974 
Herren AK 4: 1955 – 1964 
Herren AK 5: 1954 und älter 

Feuerwehrjugend weiblich: 2010 und jünger 
Jugend weiblich: 2004 – 2009 
Damen Allgemein: 1995 – 2003 
Damen AK 1: 1985 – 1994 
Damen AK 2: 1975 – 1984 

Liftkarten: 
Gegen Vorlage der Teilnehmerliste können verbilligte Tageskarten für die Rennteilnehmer und Familienmitglieder erworben werden. 

Jugendliche bis 15 Jahre € 15.- 
Erwachsene € 30.- 

Rennanmeldung: 
Die Anmeldung zum Rennen erfolgt schriftlich in digitaler Form je Feuerwehr, durch den jeweiligen Kameradschaftsführer/Kommandanten bis spätestens 06. Februar 2025. Aus organisatorischen Gründen können später eingelangte Anmeldungen leider nicht mehr berücksichtigt werden. 

Mannschaftswertung: 
Für die Mannschaftswertung muss die jeweilige Feuerwehr vier Kameraden selbst nennen, wobei mindestens drei verschiedene Altersklassen dabei sein müssen (die drei schnellsten kommen in die Wertung). Die Teilnehmer für die Mannschaftswertung müssen im Viererblock angegeben werden. Es kann auch eine Feuerwehr mit mehreren Mannschaften an den Start gehen. 

Vermerk: Mitglieder der Jugendfeuerwehr müssen in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Begleitperson (Jugendbetreuer, Verwandter, etc. …) sein! 

Sonstiges 
Das Rennen wird als Riesentorlauf in Form eines Durchganges mit Einzel – und Mannschaftswertung ausgetragen. Rennanzüge sind für Starter nicht erlaubt. 

Die Feuerwehrbezirksschimeisterschaften werden nach der derzeit gültigen Wettlaufordnung des ÖSV durchgeführt. Eventuelle Proteste sind unmittelbar nach der Bekanntgabe der Disqualifikation bei der Rennleitung einzubringen. 

Der Veranstalter und der durchführende Verein übernehmen keine Haftung für Unfälle und dadurch resultierende Schäden gegenüber den Wettläufern oder gegenüber dritten Personen. 

Das Startgeld ist am Renntag im Zuge der Startnummernausgabe in bar zu entrichten. 

Wegen Absagen oder Änderungen, werden die Feuerwehren, über www.bfk-voelkermarkt.at verständigt. 

Bestimmungen DSGVO – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten 

Information über Sportergebnismanagement 
Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. 

Information über Ton- und Bildaufnahmen 
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.